
出版:Laenderausschuss fuer Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik

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Die im Oktober 2002 in Kraft getretene Betriebssicherheitsverordnung fasst die Bestimmungen für das Bereitstellen und Benutzen von Arbeitsmitteln bei der Arbeit einerseits und die Errichtung und den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen andererseits in einer Verordnung zusammen. Bei den für den Vollzug zust?ndigen Beh?rden sind seit diesem Zeitpunkt eine Vielzahl von Anfragen von Unternehmen, Ingenieurbüros, Errichterfirmen, Betreibern, Sicherheitsfachkr?ften und Prüfstellen zu Auslegungsfragen eingegangen. Dies hat der L?nderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik zum Anlass genommen, eine zeitweilige Projektgruppe zur Erarbeitung von Leitlinien einzurichten, die zwischenzeitlich weit über 100 Leitlinien zu allen Abschnitten der Betriebssicherheitsverordnung vorgelegt hat. Diese wurden von allen L?ndern akzeptiert und sollen so auch einem Beitrag zum einheitlichen Vollzug in den 16 L?ndern leisten. Im Einzelfall notwendige ermessensabh?ngige Entscheidungen der zust?ndigen Beh?rden k?nnen durch die Leitlinien nicht ersetzt werden.