
HANDLUNGSANLEITUNG "SPRITZLACKIEREN VON HAND BEI DER HOLZBE- UND -VERARBEITUNG"
出版:Laenderausschuss fuer Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik

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Mit Inkrafttreten der neuen Gefahrstoffverordnung am 01. Januar 2005 ist das Gefahrstoffrecht grundlegend ge?ndert worden. Infolge dieser ?nderungen muss auch das technische Regelwerk angepasst werden. Für Spritzaerosole (Lacktr?pfchen) gibt es bisher keinen Luftgrenzwert. Die Handlungsanleitung gilt für das Spritzlackieren von Hand im holzbe- und -verarbeitendem Gewerbe bei Verwendung branchenüblicher Lacksysteme und Farben einschliesslich Beizen, und zwar bevorzugt beim Einsatz abgesaugter Spritzeinrichtungen wie Kabinen oder Spritzst?nde mit Trocken- oder Nasswand. Bei Anwendung dieser Empfehlungen ist sichergestellt, dass eine Belastung durch Lack-Aerosole im Schichtmittel unter 3 mg/m[3] einatembare Aerosole bleibt und folglich messtechnische Ermittlungen der Luftbelastung im Betrieb nicht erforderlich sind.